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Steuerklassenwahl wegen Abfindung

Gefragt am 14.11.2011
14:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10472

 

Eheleute Ehemann Steuerklasse 3
Ehefrau Steuerklasse 5

Einkommen Ehemann LVA Rente 1097,23 Euro
Betriebsrente 1413,28 Euro
gesamt 2510,51 Euro
Einkommen Ehefrau Lohn monatl. Brutto 2200 Euro

Gekündigt zum 31.03.2012 Abfindung 16200 Euro

Ab 01.04.2012 Arbeitslos

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.11.2011
14:25 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 14.11.2011
15:28 Uhr

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Beantwortet am 14.11.2011 15:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10472

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Steuerklassen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

danke für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte. Da Sie keine klare Frage definiert haben, fange ich mal bei den Grundlagen an:

1) Grundsätzliches zur Steuerklassenwahl

Die gewählte Steuerklasse verändert niemals die Summe Ihrer Steuerbelastung, sondern verändert lediglich die Höhe der geleisteten Vorauszahlungen ("Lohnsteuer"). Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden diese Vorauszahlungen mit der tatsächlichen Steuerschuld verglichen und es erfolgt eine Rückerstattung bzw. Nachzahlung.

Die Steuerklassenwahl kann also der Optimierung der unterjährigen Liquidität (d.h. Höhe des Nettos) dienen. Im schlimmsten Fall generiert man sich dadurch aber eine Nachzahlung am Jahresende.
Die Steuerklasse III sollte also grundsätzlich derjenige wählen, der mehr verdient. Am sinnvollsten ist die III/V-Wahl bei einer 60/40 Prozent Verteilung des Einkommens.

Auf den ersten Blick hätte ich bei Ihrer Einkommensstruktur in Ihrem Fall grundsätzlich eher zu einer IV/IV tendiert.

Die Steuerklassenwahl ist aber nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten zu treffen. Ehegatten sollten daran denken, dass Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld von dem zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängen können ...



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