Privateinlage und Entnahme bei EÜR
Gefragt am 31.03.202120:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 925
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ist es korrekt dass Privateinlagen sowie Privatentnahmen in der EÜR in Zeile 125 und 126 aufgrführt werden müssen, selbst wenn für die Entnahmen keine Schuldzinsen oder Überentnahmen entstanden sind?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
20:47 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Angaben sind aufgrund der Verpflichtung zur Vollständigkeit und zur Wahrheit zu machen ...
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