Kosten für Fernstudium geltend machen
Gefragt am 23.01.201120:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4429 | Bewertung 5/5
Hallo,
ich habe in den Jahren 2008 - 2010 ein Fernstudium absolviert, bei welchem die Studiengebühren zu 2/3 von meinem Arbeitgeber und zu 1/3 von mir getragen wurden.
Für die Jahre 2008 und 2009 habe ich die von mir gezahlten Studienkosten in meiner Steuererklärung geltend gemacht.
In 2010 kam es zu einem Studienabbruch. Infolgedessen wurde mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Rückzahlung von 50% der von ihm getragenen Studiengebühren getroffen. Diese Rückzahlung habe ich geleistet.
Frage:
Kann ich in meiner Steuererklärung für 2010 diese Rückzahlung ebenfalls (zusätzlich zu den weiterhin noch angefallenen Studiengebühren) geltend machen? Wie verhält es sich generell bei einem Studienabbruch? Können bereits gewährte Steuervergünstigungen aus den Vorjahren zurückgefordert werden, wenn ein Studium nicht erfolgreich abgeschlossen wird?
Freundliche Grüße
20:37 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können alle Kosten (auch die vergeblichen) im Rahmen Ihrer Erklärung geltend machen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 9 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Steuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!