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Auslandsumsätze in der Steuererklärung

Gefragt am 30.06.2015
06:53 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2981 | Bewertung 5/5

 

Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG und verkaufe weltweit eBooks.
Für das EU-Ausland nehme ich die Mini-One-Stop-Shop-Regelung in Anspruch.

Für meine Steuererklärung habe ich folgende Fragen:

1. Beinhalten die Umsatzsummen aus der Umsatzsteuererklärung zur Prüfung des Kleinunternehmerstatus auch die Umsätze im Ausland?

2. Wo muss ich meine Umsätze in das EU-Ausland und Drittländer in die EÜR eintragen?
Muss ich zusätzlich die Anlage AUS ausfüllen, und wenn ja, welche Felder?
Vermeiden möchte ich, dass die Umsätze für das EU-Ausland doppelt berücksichtigt werden, da ich bereits die Umsatzsteuer dafür bereits im Mini-One-Stop-Shop abgeführt habe.

Vielen Dank für eine Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.06.2015
06:53 Uhr
 Tobias Heinrich Tobias Heinrich Beantwortet am 30.06.2015
07:37 Uhr

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Beantwortet am 30.06.2015 07:37 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2981 | Bewertung 5/5

Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage in Bezug auf deutsche Steuern beantworten.

Die Umsatzgrenze des § 19 UStG betrifft nicht Umsätze mit einem umsatzsteuerlichen Leistungsort im Ausland. Diese Umsätze sind \"nicht steuerbar\", da der Leistungsort nicht im umsatzsteuerlichen Inland liegt ...



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