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Abschreibung von Forderungen in der Einkommenssteuererklärung

Gefragt am 19.12.2009
19:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7542

 

Folgene Situation:
Vor 2 Jahren habe ich einem (damaligen guten Freund) Geld geliehen, darüber haben wir auch einen Vertrag gemacht. Im Sommer 2009 hat dieser eine Privatinsolvenz angemeldet. Meine Forderung habe ich daraufhin beim Insolvenzverwalter angemeldet und letzte Woche kam die Mitteilung, dass ich auf der Liste der Gläubiger stehe und meine Forderung akzeptiert sei und mit einer Quote unter 1%, irgendwann in 2010 rechnen könne. Mein Anwalt meinte nun, dass ich diesen Ausfall steuerlich geltend machen kann.

Meine Frage:
In welcher Form kann ich diesen Forderungsausfall steuerlich geltend machen und wie sieht die steuergesetzliche Grundlage bei der Errechnung der konkreten Abschreibung bzw. Berüksichtigung in den Werbungskosten aus?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.12.2009
19:03 Uhr
 Irmingard Huber-Stempfel Irmingard Huber-Stempfel Beantwortet am 19.12.2009
21:48 Uhr

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Beantwortet am 19.12.2009 21:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7542

Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen der Erstberatung beantworte ich gern Ihre Frage. Die Geldforderung können Sie nur steuerlich geltend machen, wenn es sich um eine Forderungen aus dem betrieblichen Bereich handelt und Sie bilanzierender Unternehmer sind ...



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