Zuverdienstmöglichkeiten bei Unterhaltsbezug
Gefragt am 05.02.201016:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3448 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Schülerin/19 Jahre alt und erhalte Unterhalt von meinen Eltern, denen das Sorgerecht abgesprochen wurde. Ich erhalte lediglich den Grundsicherungsbetrag nach Frankfurter Tabelle von 456€ zzgl. Kindergeld von 184€ vom zuständigen Arbeitsamt. Ich hätte jetzt die Möglichkeit auf Basis eines 400€ Job etwas hinzu zu verdienen. Dies ist auch gleichzeitig meine Frage. Kann ich die Arbeit annehmen, ohne das sich der Unterhaltsbetrag meiner Eltern dadurch kürzt und müßte ich das bei meiner Steuererklärung beim Finanzamt angeben und somit evtl. doch in eine Einkommensteuerpflicht geraten? Vielen Dank für Ihre Antwort
MfG Anna-Ilona Vogel
16:50 Uhr
Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich beantworte gern Ihre Fragen im Rahmen der Erstberatung.
1. Steuerliche Behandlung der Nebentätigkeit
Als Schülerin können Sie einen MiniJob (bis zu 400 €) annehmen. Dieser MiniJob ist steuerfrei, wenn die Pauschallohnsteuer in Höhe von 2 % gezahlt wird. Diese übernimmt in der Regel der Arbeitnehmer. Die Folge ist, dass der MiniJob steuerfrei ist, d.h. Sie müssen diesen nicht in einer Steuererklärung angeben ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 32 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" Jetzt eigene Frage stellen!