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Zimmervermietung als Kleinunternehmer mit Beratender Tätigkeit

Gefragt am 16.10.2022
18:19 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 440

 

Ich bin als Kleinunternehmer 'beratende Tätigkeit' bereits angemeldet und leite Seminare. Es kommt vor, dass Seminarteilnehmer unser (privates) Gästezimmer nutzen.
Frage: Darf ich die "Übernachtung" in Rechnung stellen (bin ja beratend tätig und kein Vermieter) und wenn ja, was muss/darf auf der Rechnung stehen?
- Übernachtungskosten?
Werden diese Einnahmen einfach unter "Umsatzsteuerfreie Betriebseinhamen" deklariert?


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.10.2022
18:19 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 16.10.2022
20:23 Uhr

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Beantwortet am 16.10.2022 20:23 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 440

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Abend,

grundsätzlich können Sie auch eine Übernachtungsleistung erbringen. Diese unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer von 7%, wäre aber auch im Rahmen der Kleinunternehmerregelung steuerfrei zu erfassen, wenn Sie die Umsatzgrenze nicht überschreiten ...



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