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Wohnsitz Deutschland: Internetgewerbe Österreich

Gefragt am 19.06.2012
06:18 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2520

 

Mein Wohnsitz ist in Deutschland und ich habe eine Hauptberufliche nichtselbstständige Beschäftigung in der ich Lohnsteuer bezahle (ebenfalls in Deutschland).

Ich möchte ein Internetshop (Verkauf einer Dienstleistung - Druckerei/Print) von einem Österreicher übernehmen. Kunden und Geschäftspartner sind in Österreich. Internetshop hat eine Österreichische Internetadresse (*.at).

Meine Fragen:
1. Wo muss ich dieses Gewerbe anmelden, Österreich oder Deutschland?
2. Ich möchte Rechnungen erstellen wo die MwSt. ausgewiesen ist, was ist da zu beachten?
3. In welchem Land sind die Steuern abzuführen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.06.2012
06:18 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 19.06.2012 07:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2520

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Bzgl. Ihrer ersten Frage: Ort der Anmeldung

Da Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das Gewerbe von Ihren Wohnsitz aus betreiben wollen, müssen Sie das Gewerbe in Deutschland anmelden. Sie müssen sowohl eine Gewerbeanmeldung bei Ihrer Gemeinde abgeben als auch dem Finanzamt eine Mitteilung über die Aufnahme der gewerbelichen Tätgikeit schicken.
Regelmäßig wird die Gewerbeanmeldung von Amts wegen weitergeleitet, jedoch dauert dies etwas länger und Sie benötigen die Steuernummer schneller. Das Finanzamt wird Ihnen dann einen Fragebogen schicken, denn Sie ausfüllen müssen. Des Weiteren müssen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, um am innereuropäischen Handel mit anderen Unternehmen teilzunehmen zu können. Dies ist allein schon notwendig, wenn Sie den Internetshop erwerben möchten.

Bzgl. Ihrer zweiten Frage: Regelung der MwSt

Wenn Sie Ihr Unternehmen anmelden, müssen Sie eine Prognosse abgeben wie hoch Ihre Umsätze sein werden ...



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