Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"

Warengeschenke gegen Produktbewertung versteuern?

Gefragt am 19.06.2018
09:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1411

 

Hallo,

ich bin bei Amazon über die Jahre auf den Rang der Top Produktbewerter gelandet.

Das hat dazu geführt, das mich seit April Hersteller anschreiben und mir anbieten Produkte bei Amazon zu kaufen und zu bewerten.

Das Geld für das Produkt bekomme ich dann via Paypal zurück.
Das klappt ganz gut, allerdings habe ich seit April über 1500 Euro zurück erhalten (die ich aber auch investiert habe!)

In der Regel erhalte ich das Geld zurück was ich bezahlt habe, aber ich kann auch mal einen Verlust oder Gewinn je Produkt von 0,01 Cent bis 2 Euro liegen - weil die Hersteller die Umrechnung der Paypal Gebühren hinbekommen.

Als Beispiel:
Ich habe am 03.04.18 bei Amazon Bürostuhlrollen für 11,88 Euro bestellt.
Am 03.04 habe ich von dem Hersteller 12,92 Euro per Paypal auf mein Paypalkonto erhalten.
Abzüglich der Paypal Gebühr erhielt ich 11,90 Euro.

Nun zu meiner Frage, muss ich diese Einnahmen melden? Wenn ja, reicht es aus dies über die Jährliche Steuererklärung zu machen? Oder muss ich dies monatlich melden oder gar ein Gewerbe anmelden?

Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.06.2018
09:27 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 19.06.2018
09:47 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 19.06.2018 09:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1411

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Nach meiner Einschätzung handelt es sich hierbei um sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG.

Allgemein wird das Vorliegen solcher Einkünfte in den Einkommesteuerrichtlinien wie folgt beschrieben:

Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (→ BFH vom 21 ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung