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Verpflegungsmehraufwand Gewerbe längere Einsatzzeiten

Gefragt am 30.05.2018
23:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1487

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage stelle ich Ihnen im Auftrag/auf Bitten einer polnischen Bekannten (wohnhaft in Frankfurt am Main).

Die Bekannte aus Polen ist als Gewerbetreibende in Duetschland tätig. Sie hat hier einen festen Wohnsitz und ein Gewerbe als Seniorenbetreuerin angemeldet. Im Durchschnitt arbeitet sie 7-8 Monate in Deutschland im Jahr und besucht für 4-5 die Familie in Polen.
Die Dame verdient nicht viel (10000-12000€ Umsatz pro Jahr). Um den Gewinn möglichst niedrig zu halten sind natürlich entsprechende Kosten wichtig.
Die Dame hat bei verschiedenen Senioren Einsatzzeiten von manchmal 10 Tagen, manchmal aber auch 2-3 Monaten. In dieser Zeit wohnt sie bei den Senioren und betreut diese 24h am Tag - mit 2-3 Stunden Pausenzeiten. Für jeden zu pflegenden Kunden gibt es einen eigenen Betreuungsvertrag. Diese Einsätze sind über ganz Deutschland verstreut. Ist es möglich für diese Einsatzzeiten Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen? Oder welche weiteren Sparmöglichkeiten gibt es, abgesehen vom üblichen "Belege sammeln"?

Vielen Dank vorab!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.05.2018
23:11 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 31.05.2018
00:31 Uhr

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Beantwortet am 31.05.2018 00:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1487

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ihre Bekannte kann Reisekosten als Betriebsausgaben bei Ihrer Gewinnermittlung geltend machen ...



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