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Umlaufvermögen nicht abzugsfähig ?

Gefragt am 27.11.2009
20:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3853

 

Guten Tag,

Wir sind ein kleines Unternehmen im Gebrauchtmaschinenhandel. Aufgrund einer Umsatzsteigerung rechne ich bald mit einem Bilanzierungszwang. Nun habe ich gehört, dass bei bilanzierenden Unternehmen neu angeschaffte Maschinen (Umlaufvermögen zum Weiterverkauf bestimmt) den zu versteuernden Gewinn überhaupt nicht mindern. Wie ist es dann mit den zahlreichen Nebenkosten, die beim Kauf, Verarbeitung und Verkauf einer Maschine anfallen ? In unserer Branche sind die Nebenkosten viel höher als der eigentliche Kaufpreis der Maschine.
Nebenkosten des Maschinenerwerbs: Demontagekosten, Kräne, Stellplatzmiete beim Vorbesitzer, Beratungskosten, Transportkosten, usw. Diese Nebenkosten fallen Teilweise bei externen Dienstleistern an, teilweise aber auch beim Verkäufer der Maschine. Es kommt also vor, dass wir eine Maschine kaufen und der Verkäufer bietet uns günstige Zusatzleistungen an wie etwa Staplermiete, Mitarbeiterunterstützung, usw. Ist das Alles sofort abzugsfähig oder etwa nicht ? Besten Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.11.2009
20:23 Uhr
 Irmingard Huber-Stempfel Irmingard Huber-Stempfel Beantwortet am 27.11.2009
21:43 Uhr

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Beantwortet am 27.11.2009 21:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3853

Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gern Ihre Frage im Rahmen der Erstberatung.
Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten sind alle Kosten, die aufgewendet werden, um einen Gegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen ...



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