Steuerpflicht beim Auslandswohnsitz
Gefragt am 25.02.201215:13 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3819
Ich bin seit 01.11.2010 in Österreich, als deutsche Bürger ohne einen Aufenthalt und jegliche Geschäftsbeziehungen nach Deutschland zu haben,wohnhaft.
Allerdings habe ich in letztem Jahr Wohnung im Berlin, als Kapitalanlage, gekauft, die ich wiederverkaufen, oder vermieten will. Ebenfalls habe ich meine Bankverbindung und Wertpapierdepot in Deutschland beibehalten.
Auch habe ich die Absicht mein Wohnsitz nach Litauen zu verlegen.
Fragen (unter Berücksichtigung der Doppelsteuerabkommen):
1. bin ich in Deutschland beschränk steuerpflichtig, oder erweitert beschränk steuerpflichtig?
2. muss ich in Deutschland Abgeltungsteuer aus Veräußerungsgeschäften (z.B. bei Wohnungsverkauf, bei Wertpapierverkauf, auch deutscher Wertpapieren), aus Dividenden, Zinsen, oder auch Steuer aus Mieteinnahmen zahlen? Und wenn, in welchem Umfang?
3. habe ich, im Bezug auf das oben erwähnte, die Pflicht eine Steuererklärung in Deutschland einzureichen?
4. wird sich in dieser Ansicht etwas ändern, wenn ich mein Wohnsitz nach Litauen verlege?
15:13 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
1. Ihren Angaben zufolge gehe ich davon aus, dass Sie in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie erhalten auch keine Arbeitsvergütung aus einer deutschen öffentlichen Kasse und stehen nicht im Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (z ...
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