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Steuererklärung

Gefragt am 24.05.2018
13:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1320

 

Hallo, ich habe vom Finanzamt ein Schreiben erhalten man wirft mir eine gewerbliche Tätigkeit vor. Es wurden Kleinteile von dem Auto meiner Freundin verkauft, jetzt soll ich eine Steuererklärung abgeben. Ich beziehe Hartz 4. wie soll ich mich verhalten gegeüber dem Finanzamt? MfG ahlhaus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.05.2018
13:47 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 24.05.2018
14:27 Uhr

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Beantwortet am 24.05.2018 14:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1320

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Zu klären wäre zunächst, ob Sie die Verkäufe in eigenem Namen und für eigene Rechnung ausgeführt haben. Wenn die Verkäufe Ihrer Freundlin zuzurechnen wären, wäre natürlich auch eine eventuelle Besteuerung bei Ihrer Freundin vorzunehmen.

Hierzu müssten Sie dem Finanzamt gegebenenfalls plausibel glaubhaft machen, dass Sie zwar in eigenem Namen, aber für Rechnung Ihrer Freundin gehandelt haben. Dieser Nachweis ist möglicherweise schwierig zu führen.

Wenn die Verkäufe Ihnen zuzurechnen sind, stellt sich die Frage, ob es ein privates Veräußerungsgeschäft oder eine gewerbliche Tätigkeit ist.

Ob das Verkaufen von Kfz-Teilen gewerblich ist, hängt von verschiedenen Umständen ab. Hier ist zunächst abzugrenzen, ob es ein rein privater Verkauf ist ...



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