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Spekulationssteuer

Gefragt am 11.12.2019
11:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 942

 

Guten Tag,

ich habe in diesem Jahr ein Grundstück mit meiner Freundin gekauft zu je 1/2.

Kaufpreis 140.000€ / 70.000€ mein Anteil

Aufgrund verschiedener finanzieller Lösungen haben die Eltern meiner Freundin das Geld "vorgestreckt".
So hat meine Freundin 180.000€ als vorweggenommene Erbschaft bekommen.

Sie hat mir 80.000€ überwiesen. Wir haben dafür einen entsprechenden zinslosen Darlehensvertrag beim Notar aufsetzen lassen. Ich nutzte 70.000€ für das Grundstück und den Rest für die Grunderwerbsteuer und anfallenden Vermessungs- und Architektenkosten.

Wir haben uns vor 3 Monaten getrennt.

Nun soll mein Anteil auf sie übertragen werden und ein entsprechender Notarentwurf liegt vor.

in §2 des Vertrages steht: Die Vertragsbeteiligten vereinbaren als Gegenleistung des Käufers für die Übertragung des Vertragsobjektes die Verrechnung mit dem in der Vormerkung genannten Darlehensvertrag..

Anschließend weißt er mich in §9 darauf hin, dass Einkommensteuer anfallen kann.

Wird hier Einkommensteuer anfallen (§23 Nr. 1 EStG (Spekualtionsgeschäft)?
Ich erfülle ja somit nur meinen Teil des Darlehensvertrages und bei dem gemeinsamen Gespräch beim Notar versicherte er mir damals, dass es im Falle des Falls nicht zu einer Einkommensteuer kommt.

Freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.12.2019
11:35 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 11.12.2019
11:42 Uhr

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Beantwortet am 11.12.2019 11:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 942

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Wenn Sie die Wohnung im gesamten Zeitraum selbst bewohnt haben, ist die Veräußerung steuerfrei ...



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