Rechnungstellung
Gefragt am 07.08.201216:44 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4088
Frage: Ist die Rechnungstellung vom FA zu beanstanden?
Lage: Herr Y führt einen Gewerbebetrieb.
(Fliesenlegen,Trockenbau,Gartenbau)
Herr Y und Frau X (GbR) sind Eigentümer von 2 Ferienhäusern mit 4 Ferienwohnungen. (ganzjährig an Gäste vermietet)
Frau X beauftragt die Fa. von Herrn Y Fliesenarbeiten und Gartenbauarbeiten an den genannten Ferienhäusern durchzuführen.
Herr Y schreibt Rechnung an Frau X (GbR) für die durchgeführten Arbeiten.
MfG Bitte nicht ins Internet stellen!!
16:44 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Grundsätzlich ist der Vorgang richtig beschrieben. Sowohl der Gewerbebetrieb als auch die GbR sind eigene Steuerpflichtige ...
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