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Mietvertrag/Darlehnsvertrag/Immobilienbewertung

Gefragt am 11.07.2012
09:12 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2159

 

Folgende Ausgangssituation.

Ich bin Gesellschafts-Geschäftführer einer Ltd, deren Geschäftssitz in meinem Privathaus ist.

Steuerlich wurde bislang immer nur ein Arbeitszimmer von meiner privaten Einkommenssteuererklärung abgezogen um zu vermeiden, dass meine private Immobilie irgendwie steuerlich zur den Betrieb gerechnet und somit benachteilig wird (bsp. versteuerung des veräußerungsgewinn/Rückgewähr von Steuervorteilen etc.).

Nun möchte ich dass meine Firma auf dem Dach meines Hauses eine Solaranlage betreibt. Hierzu soll meine Firma ein Darlehn meiner Lebensgefährtin (nicht Ehefrau) erhalten zu einem Zins von 5%.

Nun die Fragen.

Ist die Lösung mit dem Darlehn so gangbar und/oder welche Fehler/Gefahrenquellen lauern hier?

Kann meine Firma die Solaranlage auf meinen Dach in Betrieb nehmen ohne dass es zu steuerlichen Nachteilen für mich privat und in Bezug auf meine private Immobilie kommt.

Muss oder kann in diesem Zusammenhang ein Mietvertrag über die Dachfläche geschlossen werden und wenn ja muss ich diesen mit der Firma schließen und wäre ein Betrag von jährlich 50€ angemessen genug (kleine Anlage ca. 40qm).

Gibt es noch etwas was ich in der Konsterlation vergessen oder nicht ausreichend berücksichtig habe?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.07.2012
09:12 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 14.07.2012 09:59 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2159

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Wenn Ihre Firma ein Darlehen von Ihrer Freundin erhält, müssen Sie das schriftlich festhalten. Der Vertrag muss alle Konditionen enthalten und darf nicht laufend geändert werden. Der Vergleich zu fremden Dritten sollte gewahrt bleiben.

Der Zinssatz, der Auszahlungszeitpunkt, Tilgungsvereinbarung und Kündigungsregelung müssen im Vertrag enthalten sein und auch so gelebt werden ...



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