Kosten ansetzen trotz Null Erlös?
Gefragt am 05.03.201312:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2250
Habe nach Übergang in Ruhestand als Angestellter freiberuflich gearbeitet und Erlöse von 49 T€ in 2007 absteigend bis 1,8 T€ in 2011 erzielt. Nach Kosten kam bis auf 2010 immer ein Gwinn raus. In 2012 habe ich keine Erlöse und frage, ob es dennoch sinnvoll und erfolgversprechend ist, im wesentlichen die Kosten des Arbeitszimmers von ca 1200 € als Verlust anzusetzen oder ob das eher Probleme mit dem FA macht, wenn ich auch in Zukunft wegen fehlender Erlöse nur Verluste melden könnte (fehlende Gewinnerzielungsabsicht?).
12:22 Uhr
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Antwort unseres Experten
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
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Die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit steht grundsätzlich nicht mit der Höhe der Erlöse zusammen, sondern mit der wirtschaftlichen Veranlassung ...
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