GmbH-Ausschüttung an ausländischen Gesellschafter
Gefragt am 15.04.201813:06 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1558
Ich möchte mich als Gesellschafter mit 50% an einer neu zu gründenden GmbH in Deutschland beteiligen. Ich werde NICHT Geschäftsführer.
Ich bin Deutscher, aber nicht steuerpflichtig in Deutschland. Ich wohne in Dubai (seit mehr als 5 Jahren aus Deutschland weggezogen, keine Beziehung zu Deutschland, keine Wohnung in Deutschland, kein Konto in Deutschland, gar nichts). In Dubai exisiert keine Einkommensteuer o.ä. Sämtliches Einkommen ist steuerfrei, es gibt auch keine Einkommensteuererklärung. (Ich ziehe in Kürze in ein anderes Land um, bei dem ebenfalls diese Art der Beteiligung steuerfrei ist.)
1.) Wie werden Ausschüttungen an mich in Deutschland versteuert? Bitte mit einem Beispiel mit Beispielzahlen.
2.) Ich möchte eventuell nicht mit meinem privaten Namen im Handelsregister erscheinen, sondern eine Firma als Gesellschafter einsetzen, mit der ich einen Treuhandvertrag schließe. Ändert das irgendetwas an der Versteuerung von Ausschüttungen?
3.) Gibt es irgendeine Möglichkeit der vorteilhafteren Gestaltung, z.B. mit einer Holding o.ä.? Dies (Nr. 3) ist sicher eine komplexe Frage, kann ich mich zwecks weiterer Beratung direkt an Sie wenden?
13:06 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit Dividenden sind Sie beschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland. Mit Dubai gibt es auch kein Abkommen zur Doppelbesteuerung, deswegen bleibt es bei den allgemeinen Grundsätzen der Einkommenbesteuerung.
Die GmbH ist zum Einbehalt von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag verpflichtet, somit erhalten Sie nur eine Netto-Dividende ausbezahlt.
Eine Einkommensteuerveranlagung in Deutschland wird nicht durchgeführt (auch nicht auf Antrag), wenn Sie als Steuerausländer lediglich Kapitalerträge mit Kapitalertragsteuereinbehalt hatten, die einbehaltene Steuer hat dann Abgeltungswirkung, es bestehen keine Erklärungspflichten ...
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