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Geldvorteile fuer Auslaender die in Deutschland ein denkmalgeschuetztes Haus erwerben und renovieren .

Gefragt am 03.09.2013
18:07 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3580 | Bewertung 4.7/5

 

Ich wohne und arbeite in Frankreich, und bekomme mein Gehalt in Frankreich . Ich moechte ein denkmal geschuetztes Haus in Deutschland kaufen , und weiss dass Steuervorteile moeglich sind , wenn man das Haus renoviert. Logischerweise bekommt man nur Steuervorteile wenn man ein lokales Einkommen hat . Meine Frage:
muss ich (teil) vermieten um die Steurvorteile zu bekommen , und wenn ja , kumulieren die jaehrliche Steuervorteile sich, wenn ich nicht sofort vermieten kann , da ich noch renoviere ? Wie lange dauern die Vorteile ?
Zweite frage : gibt es auchandere Wege ein Geldvorteil zu bekommen , wenn man ein denkmalgeschuetztes Haus renoviert ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.09.2013
18:07 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 04.09.2013 01:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3580 | Bewertung 4.7/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen gerne auf Basis Ihrer Angaben und im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

- Steuervorteile für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) an denkmalgeschützten Gebäuden, die nach Art und Umfang zur ERHALTUNG des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, gibt es in 2 Formen:

- entweder als Sonderausgaben

- oder als erhöhte Abschreibungen (§ 7i EStG)

Andere Steuervorteile sind mir nicht bekannt.

Der erste Fall geht - wie Sie erkannt haben- ins Leere, wenn Sie im Inland keine Einkünfte haben. Er betrifft außerdem nur den Fall, daß Sie die Immobilie selbst nutzen (ohne Vermietung).

Für den zweiten Fall -das haben Sie richtig erkannt- müssen Einkünfte aus VuV im Inland vorliegen. Diese würden Sie im übrigen nach dem DBA D-F in Deutschland versteuern (beschränkte Steuerpflicht, d ...



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