Entlohnung von Tätigkeiten bei privater Baustelle
Gefragt am 25.08.202217:18 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 633
Ich besitze ein Haus in dem seit Anfang Mai, unter dauerhauft nicht tragbaren Umständen, ukrainische Flüchtlinge mietfrei wohnen. Ziel ist das Haus durch bauliche Maßnahmen zu erweitern und dadurch entsprechend unseren Maßstäben erst bewohnbar zu machen. Danach soll die aktuell dort wohnende Famile (die übergangsweise woanderst untergebracht wird) dauerhaft als Mieter einziehen. Der Familienvater ist handwerklich sehr begabt und hat angeboten bei dem Umbau des Gebäudes maßgeblich mitzuhelfen. Dies ist für uns eine große Erleichterung, da der Umbau möglichst schnell durchgeführt werden muss. (wir rechnen mit ca 3-4 Monaten Bauzeit) Die Famile bezieht derzeit Sozialleistungen, der Vater kann aufgrund fehlender Sprachkenntnisse derzeit noch nicht einem Arbeitsverhältnis nachgehen (was jedoch angestrebt wird). Wir haben Dolmetscher verfügbar und trauen uns zu ihn in dem Projekt zu integrieren.
Nun meine Frage:
Ich möchte den Vater nicht ausnutzten und ihm eine finanzielle Anerkennung für seine Tätigkeit zukommen lassen. Klar ist, dass ich ihm keinen Arbeitslohn anbieten kann, da das Schwarzarbeit wäre.
Denkbar wäre z.B. über einen temporären Zeitraum die Miete zu senken oder ganz zu erlassen. Falls es im Rahmen der Nachberschaftshilfe oder sonstigen Regelungen möglich ist, ihn in geringfügigem Rahmen zu entlohnen wäre das auch denkbar. Steuerliche Aspekte im Sinne der AFA spielen keine Rolle.
17:18 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne folgende Ersteinschätzung geben möchte.
Auch eine verminderte Miete ist ein abgekürzter Weg von Schwarzarbeit. Insofern kann ich nur eindringlich davor warnen, dass Sie hier entsprechende Vereinbarungen treffen. Eine Nachbarschaftshilfe ist ebenfalls nicht gegeben, weil in dem Sinne eine Gegenleistung in nicht unerheblichen Maß gewährt wird, auch wenn der Mieter das anscheinend nicht ausdrücklich einfordert.
Man könnte natürlich eine Geldschenkung vornehmen, damit der Mieter dann damit seine Miete bezahlen kann ...
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