Doppelte Haushaltsfuehrung - UK und Deutschland
Gefragt am 03.04.201613:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1813
Hallo,
Ich habe eine Frage zur doppelten Haushaltsfuehrung UK - Deutschland.
Meine Freunding ist in Deutschland fest angestellt und hat dort auch eine Wohnung. Beruflich ist sie sehr flexible und reist auch sehr viel. Ich selber lebe in London.
Unser Plan ist jetzt dass sie nach London zieht und wir uns eine Wohnung zusammen nehmen. Beruflich wird sich fuer sie nichs aendern (bleibt in Deutschland angestellt) als dass sie oefter aus London home office machen wird und dann evt 2-3 mal im Monat nach Deutschland ins Buero fliegt.
Nun waere unsere Frage wie man das steuerlich handhaben koennte bzgl doppelter Haushaltsfuehrung.
Kann man die Kosten der Wohnung in Deutschland sowie die Fluege steuerlich absetzten?
Welche Beweise muesste man der Steuerbehoerde vorlegen?
Gibt es eine Regel wieviele Tage man sich in Deutschland aufhalten muss?
Auch wenn sie kein Einkommen in den UK hat, muesste Sie etwas in den UK vorlegen?
Vielen Dank im Vorraus
13:03 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
in der von Ihnen beschriebenen Konstellation - Ihre Freundin behält die Wohnung in Deutschland und bezieht mit Ihnen gemeinsam eine Wohnung in London- liegt steuerlich keine doppelte Haushaltsführung vor, weil die Begründung des doppelten (also des 2.) Haushalts in London nicht beruflich veranlasst ist. Sie können diesbezüglich also keine Kosten für die Wohnung und Flüge geltend machen ...
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