Dauernde Last
Gefragt am 16.10.201118:53 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3534
Im Zuge eines Übertragsvertrages wurde ein lebenslanges Wohnrecht für Eltern vereinbart. Das Recht ist im Grundbuch
eingetragen und mit einem Jahreswert von 2.700,-- EURO
vereinbart. Es erfolgen keine Zahlungen.
Kann dieser Wert als dauernde Last steuerlich geltend gemacht werden wenn dieser als Einkommen bei den Eltern
erkärt wird?
18:53 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...
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