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Dauernd getrennt lebend

Gefragt am 01.06.2022
06:30 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 526

 

Hallo,

da nun mehrere Wiederversöhnungsversuche mit meiner Ehefrau gescheitert sind, möchte ich meinen Zweitwohnsitz in einen Hauptwohnsitzt ummelden.

Dazu möchte ich dem Finanzamt auch mitteilen das ich nun "dauernd getrennt" von meiner Ehefrau lebe.

Was alles muss ich hierbei beachten?

Beste Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.06.2022
06:30 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 01.06.2022
08:22 Uhr

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Beantwortet am 01.06.2022 08:22 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 526

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die melderechtlichen Verhältnisse (Erst- oder Zweitwohnsitz) sind für die Einkommen- und Lohnsteuer nicht grundlegend, es kommt vielmehr auf die tatsächlichen Verhältniise an. Die Meldeanschrift kann jedoch indizielle Bedeutung haben, wenn die Sachlage unklar ist.

Die Beendigung der eheleichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft im Sinne eines dauernden Getrenntlebens ist dem Finanzamt mitzuteilen, wenn Sie als Ehepaar für den Lohnsteuereinbehalt ehebezogene Begünstigungen gewählt haben (Steuerklasse III, Steuerklasse IV mit Faktor, Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) ...



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