Bezahlung einer Forderung nicht mit Geld, sondern mit Warenausgleich
Gefragt am 12.05.201109:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4109 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren, folgendes Problem:
Händler A hat eine Forderung an Händler B aus L+L gebucht, ganz normal netto + 19% = brutto, Ford./Erlöse
Händler B kann nicht mit Geld bezahlen, da er keine Liqudität hat. Dafür gibt Händler B Waren im Wert der Nettoforderung an Händler A. Bei der Warenübergabe wird eine Liste erstellt, welche Waren Händler A von B erhält. Bei der übergebenen Ware handelt es sich um gebrauchte Ware. A möchte die Gegenstände in sein Anlagevermögen übernehmen. Wie muß bei Händler A gebucht werden?
1. Wie muß der Forderungsausgleich gebucht werden? Da B nur im Wert der Nettoforderung liefert, was passiert dann mit der Mehrwertsteuer bei A? Schuldet diese dann B noch an A?
2. Da es sich um gebrauchte Gegenstände handelt, wie muß A das Anlagevermögen einbuchen und wie abschreiben? Muß B ihm mitteilen, wie alt die Ware ist? (Abschreibungssatz ist bekannt)
3. Wie muß bei B gebucht werden? Wie muß die Bezahlung der Verbindlichkeit und wie muß die Ust behandelt werden? Da B den Warenbestand aus seinem Anlagevermögen nimmt, wie muß er das verbuchen?
Danke und mfG
09:24 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Veräußerung des "Warenbestandes" von B an A stellt einen Verkauf von Anlagevermögen dar. Gegenleistung ist die verrechnete Verbindlichkeit (brutto) von B, da er durch den Bruttobetrag entlastet wird ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 23 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" Jetzt eigene Frage stellen!