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Betriebsauto

Gefragt am 21.05.2015
14:18 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2227

 

Hallo, eine Frage zum Betriebsauto. Also ein Einzelunternehmer hat privat einen Audi A6 gekauft. Diesen wollter er dann unbedingt ins Betriebsvermögen aufnehmen. Also wurde der A6 aufgenommen, aber mit dem Einkaufswert (11.900 €) und ohne das die VST gezogen wurde. Einzelunternhemer ist auch Halter. Nun nach Ablauf der ND und AfA soll der Audi wieder aus dem Betriebsvermögen rausgenommen werden. Wie kann man das am besten machen ohne dass man auf den Umsatz (Restwert von ca. 7.500 € vorhanden) 19% an das Finanzamt abführen muss, da der Unternehmer ja auch keine VST gezogen hat. Ich brauche die genauen Buchungssätze SK04.
Danke für Ihre Mühe.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.05.2015
14:18 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 21.05.2015 19:30 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2227

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Die Umsatzversteuerung kann vermieden werden, wenn Sie das Betriebsauto vor einem Verkauf entnehmen und in Ihr Privatvermögen überführen. Denn nach der Rechtsprechung des EuGH löst eine Entnahme keine Umsatzsteuer aus, wenn der PKW ohne Vorsteuerabzug erworben wurde ...



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