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Betribsaufgabe

Gefragt am 28.01.2020
11:16 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1069 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag,
zum 31.12.19 habe ich meinen Gewerbebetrieb (Handel mit Elektronikteilen) abgemeldet.
Im Januar 20 habe ich noch Restbestände der Waren an meine Kunden bei Ebay vekauft.
Wie ist mit den Erlösen für Januar 20 zu verfahren? Kann ich diese Erlösen zu den Betriebseinnahmen für Dezember 2019 hinzurechnen oder fallen diese Einnahmen in das Jahr 2020 ?
Herzliche Grüße
Manfred Ulrich

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.01.2020
11:16 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 28.01.2020
11:27 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 28.01.2020 11:27 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1069 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Herr Ulrich,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aus Sicht der Ertragssteuern aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe erfassen Sie die Überführung der restlichen Warenbestände in das Privatvermögen mit dem gemeinen Wert (üblicher Marktpreis) ...



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