Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"

Besteuerung einer Abfindung bei Wohnsitzwechsel ins Ausland...

Gefragt am 06.01.2015
18:17 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2402

 



Schönen guten Tag: Hier mein Sachverhalt..
Mein Arbeitsverhältnis wird auf Veranlassung des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen in beiderseitigem Einvernehmen zum 30.09.2015 beendet. Bis zum genannten Datum bich ich freigestellt unter Weiterzahlung der bislang erhaltenen Bezüge. Für 09/2015 ist eine Abfindungszahlung vereinbart..
(LSTKlasse 1, keine Kinder, keine weiteren Einkünfte )

Mein grober Plan ist ca. im Oktober 2015 meinen Wohnsitz in DE aufzugben , um für mind. 6-7 Monate meinen Wohnsitz in Thailand zu wählen. ( Bestehendes DBA) Mit meinem Arbeitgeber möchte ich vereinbaren die Auszahlung der Abfindung auf März 2016 zu verschieben... Da ich dann mind. 183 Tage meinen Wohnsitz in Thailand hätte, würde es nicht zu einer Besteuerung der Abfindung in DE kommen, sondern ich würde zu den ermäßigten Steuersätzen im Ausland besteuert...

1) Können Sie mein Halbwissen auf diesem Gebiet mit aktueller Rechtssprechung bestätigen und oder gibt es weitere Bedingungen/Vorraussetzung an die zu denken ist bei dieser Vorgehensweise ?
2) Kann das Finanzamt mir Gestaltungsmißbrauch vorwerfen wenn ich nach Auszahlung der Abfindung nach Deutschland zurückkehre oder stellt diese Form eine legale Möglichkeit der Steueroptimierung dar...?
3) Darf während meines Auslandaufenthaltes mein Mietvertrag als Mieter bestehen bleiben um die gleiche Wohnung bei Rückkehr wieder zu beziehen ?

Herzlichen Dank für fachliche Erläuterungen Ihrerseits...

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.01.2015
18:17 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 06.01.2015 20:23 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2402

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,


im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Artikel 15 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DBA bestimmen, dass Vergütungen, die eine in Thailand ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in Thailand besteuert werden können.

Der BFH hat 2009 festgestellt (BFH vom 02.09.2009 - BStBl II 2010, 387 und 394), dass eine gezahlte Abfindung weder gem. Artikel 15 noch gem ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 3 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung