Berufsbedingter Umzug
Gefragt am 11.07.200916:21 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3913
Hallo.
Ich habe jeden Tag eine Fahrstrecke von 80 Km (hin-und rückweg) zu bewältigen, sprich von Hiddenhausen bis Oppenwehe. Ich weiss, das ich um den Umzug von der Steuer absetzten zu können, meine tägliche Fahrzeit um min. 1Std. reduzieren muss. was zählt da? die tatsächliche Fahrzeit, oder die errechnete? Wie gross dürfte die Max. neue Fahrzeit zum arbeitsplatz sein und wes wäre alles Steuerlich absetzbar?
Wohne z.Zt. in eine eigeenheim und beteilige mich "nur" an den Nebenkosten, ca. 200 € mtl.
16:21 Uhr
Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Forum. Als registrierter Experte beantworte ich Ihre Frage gerne. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der Erstberatung gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. Ohne Arbeitsplatzwechsel ist ein Umzug dann beruflich veranlassst, wenn die Fahrzeit zur Arbeitsstätte wesentlich verkürzt oder erleichtert wird. Bei einer Wegverkürzung (Hin- und Rückfahrt zählt) insgesamt von einer Stunde täglich steht die berufliche Veranlassung des Umzuges fest, so dass daneben private Motive generell in den Hintergrund treten ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 35 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" Jetzt eigene Frage stellen!