Behandlung von erworbenen Nutzungsrechten an gestalterischer Arbeit
Gefragt am 14.04.201216:44 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3138
Wir haben zu Beginn des Jahres durch einen Grafiker Zeichnungen erstellen lassen. Hier erhielten wir eine Rechnung über 1.200,00 EUR zuzüglich 7% Mehrwertsteuer, insgesamt also über 1.284,00 EUR.
Im Rahmen der Rechnung ist uns ein zeitlich und räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht (einschließlich der Weiterveräußerung) übertragen worden.
Wir führen unsere Buchführung im Rahmen der Einnahmen-/Überschussrechnung.
Unsere Frage: Wie ist die Rechnung buchhalterisch zu betrachten? Als Aufwand? Als immaterielles Gut? Wie sieht es dann mit der Abschreibung aus?
Vielen Dank und viele Grüße
16:44 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Aufwendungen i.S.d. Steuerrechts entstehen aus dem Wertverzehr durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Nach der Sachverhaltsschilderung wurde durch die Zahlung des Rechnungsbetrags zumindestens das wirtschaftliche Eigentum der Zeichnung vom Grafiker auf Sie übertragen, da die tatsächliche Herrschaft über die Zeichnungen in der Weise ausgeübt wird, dass der Grafiker für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf die Zeichnungen wirtschaftlich ausgeschlossen ist ...
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