Aufbaeahrung von Unterlagen - Reichen Scan aus?
Gefragt am 24.08.201315:53 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2289
Ich hatte bis 2006 ein Gewerbe (e.K.) sowie bis 2011 eine GbR. Für das e.K hatte ich einen Steuerberater beauftragt, die Abschlüsse etc. zu machen - müssen die Belege im Original aufbewahrt werden oder reichen die eingescannten Belege und Originalkontoauszüge sowie die Abschlüsse?
Weiss nicht wohin mit den ganzen Unterlagen
15:53 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann ...
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