Anrechnung Verlustvortrag aus Privatverkauf gegen Erlös aus Verkauf Praxiszulassung
Gefragt am 28.01.201217:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3731
Guten Tag,
meine Frau hat einen Erlös aus dem Verkauf eines psychotherapeutischen Praxissitzes erzielt. Der Erlös setzt sich anteilig aus dem Wert des Praxisinventars sowie aus dem immerateriellen Wert der Praxis zusammen. Ich habe vor einigen Jahres eine Verlust aus dem privaten Verkauf einer Immobilie erzielt, den ich als Verlustvortrag fortschreibe. Meine Frau und ich sind gemeinsam steuerlich veranlagt. Frage: Kann mein Verlustvortrag gegen den Erlös aus dem Praxisverkauf steuerlich gegengerechnet werden?
Mit freundlichen Grüssen,
17:30 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Herr Stensale,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Leider ist eine Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nur gegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich ...
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