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Als Zahlungsempfänger für meine englische Limited tätig sein
Gefragt am 19.07.202214:29 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 711
Darf meine deutsche UG als Zahlungsempfänger für meine englische Limited tätig sein, Kundenzahlungen entgegennehmen und an meine englische Limited weiterleiten.
Kein Inkasso (Mahnungen und so weiter übernimmt natürlich die Limited)
Fragesteller
Gefragt am 19.07.2022
14:29 Uhr
14:29 Uhr
Beantwortet am 19.07.2022 14:49 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 711
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Tag,
aus meiner Sicht dürfen Sie dieses nicht, da eine erlaubnispflichtige Zahlungsdienstleistung vorliegt (bankenähnliche Tätigkeit), die eine Erlaubnis durch die BAFin erfordert ...
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