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Abfindung von Miterben und Grunderwerbsteuer für eine Erbengemeinschaft

Gefragt am 07.05.2013
18:02 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9245

 

Meine Frau bildet zusammen mit ihren beiden Schwestern nach dem Tod des Vaters eine Erbengemeinschaft.
Zum Besitz der ungeteilten Erbengemeinschaft gehört neben ererbtem Barvermögen auch eine Immobilie (Einfamilienhaus mit separater Einliegerwohnung, die von meiner Frau und mir bewohnt wird, voraussichtlich noch für ca. 2 Jahre).
Auf Verlangen soll meine Frau einer der Schwestern ihren Erbteil an der Immobilie ausbezahlen (Abfindung
der Miterbin mit 1/3 Anteil).

Meine Fragen:
1) Kann meine Frau die Auszahlung an die Schwester als Anschaffungskosten steuerlich geltend machen?
Wenn ja, wie (z.B. als \\\\\\\\\\\\\\\"außergewöhnliche Belastung\\\\\\\\\\\\\\\" o.ä.)?

2) Fällt für meine Frau auf den von der Schwester erworbenen Immobilienanteil Grunderwerbsteuer an?
(dieser Ankauf würde ja mit dem Ziel der Erbschaftsaufteilung erfolgen)

3) Wäre nach dem Ausscheiden dieser Schwester der Ankauf weiterer Immobilienanteile zwischen den
noch verbliebenen Erben grunderwerbsteuer-pflichtig?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.05.2013
18:02 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 07.05.2013 20:03 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9245

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich Ihnen sehr gerne unter Berücksichtigung der Regeln des Forums, Ihres Einsatzes und im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:

Frage 1)

In der Tat ist liegen Sie richtig, daß in diesem Fall das Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft gegen Barabfindung ein entgeltlicher Vorgang darstellt (=wie ein Verkauf des Erbteils bzw ...



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