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ESt. nach Schenkung des Hauses mit Nießbrauchsrechts

Gefragt am 23.01.2022
00:46 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 558

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir planen unser Haus (ca. 500.000,- €) an die Tochter zu Lebzeiten per Schenkung zu übertragen, um die Steuerersparnis bei einem Freibetrag von 2 x 400.000.- € auszunutzen.
Dabei werden wir ein Nießbrauchsrecht notariell beurkunden lassen, um im Haus lebenslang ohne Miete selbst zu wohnen. Die laufenden Kosten werden allerdings von uns bezahlt (Versicherungen, Grundsteuer, Reparaturen usw.)
Frage:
Muss unsere Tochter die Immobilie (die dann im Grundbuch auf sie übertragen wird) in Ihrer Einkommensteuererklärung jährlich eingeben, obwohl sie davon keine Einnahmen hat?
Wird in diesem Fall ein Jahreswert des Nießbrauchsrechts vom Finanzamt ermittelt, um neben dem Wert des Hauses die Schenkungssteuer festzulegen? Kann es vorkommen, dass auch wir als Nießbrauchs berechtigte irgendwelche Steuer zu zahlen haben?

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.01.2022
00:46 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 23.01.2022
01:44 Uhr

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Beantwortet am 23.01.2022 01:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 558

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Solange die Tochter keine Einkünfte aus der Immobilie erzielt, muss sie keine Anlage Vermietung und VErpachtung in Ihrer Einkommensteuererklärung einreichen ...



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