Umsatzsteuer innergemeinschaftlicher Erwerb
Gefragt am 27.03.201310:01 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3303
Hallo
ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Wir sind Einzelhändler und verkaufen europaweit Haustüren an Privatpersonen. Bisher haben wir unsere Waren immer bei einem Großhändler in Polen eingekauft und nach Deutschland liefern lassen. Umsatzsteuerfrei da innergemeinschaftlicher Erwerb.
Der Logistik, Versandkosten...usw. wegen haben wir daran gedacht ein Warenlager in Polen zu eröffnen und die Ware vom Großhändler in Polen direkt in unser Lager in Polen senden zu lassen.
Jetzt zu unseren Problemen:
1) Der Großhändler berechnet uns die Ware dann mit polnischer Umsatzsteuer (22%) da keine innergemeinschaftliche Lieferung stattfindet. Ist dies richtig?
2) Müssen wir uns dann in Polen umsatzsteuerrechtlich anmelden? Nur umsatzsteuerrechtlich oder auch gleich ein Gewerbe?
3) Handelt es sich dann bei dem Warenlager in Polen um eine Betriebsstätte? Der Verkauf würde nach wie vor über Deutschland ablaufen.
4) Wenn wir jetzt einem Kunde in Spanien Artikel verkaufen, die Ware also direkt von unserem Warenlager in Polen nach Spanien versenden, wie muss da unsere Rechnung aussehen? Müssen wir die deutsche (19%), polnische oder spanische Umsatzsteuer verrechnen? Und an welches Finanzamt in welchem Land müssen wir dann Umsatzsteuer bezahlen?
Es handelt sich um Umsätze von ca. 100.000,00 monatlich
Vielen Dank
10:01 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Mehrwertsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
1.) Da die Lieferung innerhalb Polens erfolgt, muß Ihnen der Lieferant polnische Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
2.) Aus umsatzsteuerlicher Sicht müssen Sie sich in Polen registrieren lassen, da dies Voraussetzung für den Vorsteuerabzug in Polen ist ...
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