Umsatzsteuer Erstattung bei Eigenrenovierung teilgewerblich genutzter Immobilie möglich?
Gefragt am 11.12.201217:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3350
Guten Tag,
ich beabsichtige im Januar 2013 ein günstiges, altes Haus in Sachsen zu kaufen. In diesem Haus möchte ich selbst wohnen und nebenher eine kleine Pension betreiben oder evtl. einen Bereich des Hauses vermieten.
Das Haus müsste vollständig und umfassend saniert werden und ich beabsichtige dies zu einem großen Teil selbst durchzuführen. Fachliche Kenntnisse habe ich, bin jedoch nur eine Privatperson. Selbstverständlich werde ich, wenn ich soweit bin, die Pension als Gewerbe anmelden.
Nun meine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich die Umsatzsteuer auf gekauftes Renovierungsmaterial (Fenster, Türen, Dämmstoffe, etc.) erstattet bekommen kann, weil es sich ja zu einem großen Teil um ein geplantes Gewerbe handelt?
Wenn ja, was müsste ich dafür tun?
Es geht mir nicht um steuerliche Absetzbarkeit, da mein Einkommen zur Zeit sowieso unter dem Steuerfreibetrag liegt.
mit freundlichen Grüßen,
17:27 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Mehrwertsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Sofern Sie eine Pension betreiben, tätigen Sie Umsätze, die der Umsatzsteuer unterliegen (§ 1 Abs. 1 UStG i.V.m. § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung anwenden (Umsatz kleiner 17.500 €/Jahr), können Sie die Umsatzsteuer auf die Kosten, die auf den umsatzsteuerpflichtig vermieteten Teil entfallen, als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen ...
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