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Treppe aus Polen

Gefragt am 22.09.2021
14:10 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1149

 

Hallo,
ich möchte eine Treppe von einer polnischen Firma kaufen. Der Treppenbauer meinte, dass wenn ich ein Gewerbe habe, das in dem Haus, wo die Treppe verbaut wird, angemeldet ist, er eine Netto-Rechnung ausstellen wird und ich keine Steuern zahlen muss. So werde bei ihm jede zweite Treppe gekauft. Ansonsten müssten wir die polnische Steuer zahlen, die bei 23 % liegt. Da ich sowieso vor hatte ein Gewerbe anzumelden, würde das super passen. Jetzt ist die Frage: Wie läuft das? Gebe ich es in der Steuererklärung als Ausgabe an? Muss er mir als Privatperson nicht auch eine Netto-Rechnung ausstellen und ich gehe damit zum deutschen Finanzamt und zahle die deutsche Steuer nicht die polnische? Meldet das polnische Unternehmen an das deutsche Finanzamt, "der und der" hat bei mir eine Treppe gekauft?
Vielen Dank im Voraus!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.09.2021
14:10 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 22.09.2021
14:32 Uhr

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Beantwortet am 22.09.2021 14:32 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1149

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Mehrwertsteuer)

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Grundsätzlich regelt § 13b Abs. 5 UStG die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge), wenn ein ausländischer Unternehmer eine Werklieferung an einen dt. Unternehmer erbringt. Das gilt auch, wenn diese Werklieferung für den nichtunternehmerischen Bereich (=Privathaus) erfolgt (§ 13b Abs. 5 S. 6 UStG).

Sie müssten dann als Gewerbetreibender die Umsatzsteuer in Deutschland abführen ...



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