Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Lohnabrechnung"

Steuern und Abgaben bei Gehalt aus England

Gefragt am 22.09.2012
15:18 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5427

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fallen für eine Aushilfstätigkeit bei einer britischen Firma auf deutscher Seite irgendwelche Sozialabgaben, Versicherungsbeiträge oder sonstige Nebenkosten an?

Im konkreten Fall lebt Person X in Deutschland. Ist verheiratet, Privatversichert, derzeit jedoch nicht Erwerbstätig (Freibetrag 18T€).

Für kleinere Übersetzungstätigkeiten würde Person X von einer britischen LTD. ein Gehalt in Höhe von 624 GBP im Monat, also 7,488 GBP im Jahr (ca. 9,400€) erhalten. Auf britischer Seite fallen bis zu diesem Betrag noch keinerlei Lohnsteuer, oder sonstige Nebenkosten an(weder auf Arbeitgeber noch Arbeitnehmerseite).

Wie verhält es sich auf der Empfänger/deutscher Seite?

Im Internet habe ich etwas gelesen, das nach § 7a Abs. 1 SGB IV vorab eine Entscheidung des deutschen Rentenversicherung Bund über den Status herbeizuführen ist.

Ist dem so? Kann man das Ergebnis irgendwie beeinflussen. Ziel sollte natürlich sein, dass Gehalt abgabenfrei bleibt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.09.2012
15:18 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 22.09.2012 18:36 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5427

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ihrer Sachverhaltsschilderung zufolge gehe ich davon aus, dass die Person X eine Arbeitnehmerin der britischen LTD ist, dass die britische ein ausländischer Arbeitgeber (ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz, Betriebsstätte oder ständigen Vertreter in Deutschland) ist und es nicht um Arbeitnehmerüberlassung (wenn britische LTD (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) Person X (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlässt) handelt ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Lohnabrechnung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 20 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Lohnabrechnung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung