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polnischen Staatsbürger für 3 Wochen befristet als kurzfristigen Minijobber als Hausmeister anstellen

Gefragt am 31.08.2021
23:14 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 829

 

Als privater Vermieter der 7 Wohnungen eines Mehrfamilienhauses möchte ich einen polnischen Staatsbürger für 3 Wochen befristet als kurzfristigen Minijobber als Hausmeister für Arbeiten rund ums Haus (kleine Reparaturen / Renovierungen, Gartenarbeit) einstellen. Die Gesamtkosten (Lohn, Lohnnebenkosten, Unfallversicherung) sollen als Betriebskosten für das Haus bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Ist das so möglich? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Wo liegen die "Fallstricke"?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.08.2021
23:14 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 31.08.2021
23:32 Uhr

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Beantwortet am 31.08.2021 23:32 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 829

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Lohnabrechnung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Grundsätzlich können Sie auch bei Erhaltungsaufwendungen (kleinere Renovierungen und Reparaturen) oder für die Gartenarbeit nichtselbständige Angestellte einsetzen und die entstehenden Kosten als Werbungskosten in der Anlage V geltend machen ...



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