Homeoffice im EU-Ausland
Gefragt am 04.11.202117:16 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 795
Ich als deutscher Unternehmer aktuell noch EInzelunternehmung mit EüR ab 01.01.2021 GmbH und Co KG möchte einen EU-Bürger im Homeoffice(100%) in seinem Land (Österreich) einstellen. Wie gehe ich hier vor? Was ist bei der Lohanbrechnung zu beachten?
17:16 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Lohnabrechnung)
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne folgende Erstauskunft erteilen möchte.
Grundsätzlich unterliegt der Mitarbeiter der Sozialversicherung in Österreich, wenn er die Tätigkeit zu 100% dort in seinem Homeoffice ausübt (Tätigkeitsstaat). Sie müssten ihn also dort in Österreich anmelden und dort Beiträge abführen.
Weiterhin ist er aufgrund seines Wohnsitzes und dadurch, dass er die Tätigkeit ausschließlich in Österreich ausübt, in Österreich steuerpflichtig ...
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