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Zuwendungsnießbrauch aus Dividenden

Gefragt am 17.02.2011
23:19 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6520

 

Ziel ist es den niedrigeren Steuersatz der Kinder und deren Freibeträge zu nutzen ohne ihnen das Kapital zu schenken.

Man kann oder konnte früher mit Zuwendungsnießbrauch seinen Kindern Einkommen zukommen lassen. Hierzu mußte man, denke ich, zum Notar um einen Nießbrauchsvertrag abzuschließen. Zumindest mit Immobilien konnte man dies machen.

Kann man das gleiche Modell mit Aktien und respektiven deren Dividende machen?
- Frei gehandelte Aktien
- Anteile an Familienaktiengesellschaft
- Anteil an einer slowakischen k.s.

Falls ja, welche formellen Anforderungen bestehen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.02.2011
23:19 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 18.02.2011
09:56 Uhr

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Beantwortet am 18.02.2011 09:56 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6520

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Kapitalvermögen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie haben Recht, wenn Sie dieses Modell auf immobilien beziehen. Anders verhält es sich jedoch mit Aktien. Hier hat der BFH v. 14.12.1976 (VIII R 146/73, BStBl II 1977, 115) anders entschieden: „"Ein unentgeltlicher Nießbrauch an Wertpapieren ändert die Zurechnung der Wertpapiererträge als Einkünfte des Wertpapierinhabers aus Kapitalvermögen nicht. Die Einnahmen sind von dem Wertpapierinhaber mit ihrem Zufluß beim Nießbraucher bezogen." Obwohl die Einnahmen, in diesem Falle der 19-jährigen Tochter auf Grund des Nießbrauches zustehen, liegt steuerlich ein Zufluß beim Inhaber der Wertpapiere vor ...



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