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Vermögensverwaltungskosten als Werbungskosten

Gefragt am 16.04.2022
11:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 572

 

UIch habe mit meiner Bank einen Vermögensverwaltungsvertrag geschlossen, der eine jährliche feste Vergütung in Höhe von 1,25 % + MW-Steuer vorsieht vorsieht.
Meine Kapitalerträge liegen erheblich über dem Sparerfreibetrag.
Kann ich die Verwaltungsvergütung ( ohne Ausgabeabschläge , Depotkosten u.ä,) in der Anlage KAP als Werbungskosten geltend machen, um die Kapitalertragssteuer zu reduzieren?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.04.2022
11:54 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 16.04.2022
13:10 Uhr

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Beantwortet am 16.04.2022 13:10 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 572

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Kapitalvermögen)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Gebühren für die Vermögensverwaltung (wie auch andere Werbungskosten) seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 nach Paragraph 20 Abs ...



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