Veräußerung ausländischer Fonds vor Abgeltungssteuer
Gefragt am 16.11.201519:19 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2149
Jemand hat in 2002 thesaurierende ausländische Fonds in ein Depot in der Schweiz eingeliefert. Anschaffungspreis (1993) nicht nachweisbar. Laufende Erträge wurden nie versteuert.
In 2004 wurden die Fonds dann aus diesem Depot veräußert, Festsetzungsfrist 2004 noch offen, strafrechtliche Hinterziehung verjährt.
Angenommen, der Veräußerungserlös betrug 100, darin enthalten ausschüttungsgleiche Erträge seit 1.1.94 = 40, aus den Jahren 2003 (Festsetzungsfrist abgelaufen) und 2004 jeweils = 4.
Persönlicher Steuersatz sei vereinfacht 50%. Wie viel muss heute (neben den Strafzinsen) Steuer nachentrichtet werden? 50% von 40, oder etwa 50% von 100, oder ganz was anderes?
19:19 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage verstehe ich wie folgt:
Sie haben einen ausländischen thesaurierenden Fonds im Jahre 1993 erworben, in 2002 in die CH eingeliefert und im Jahre 2004 veräußert.
Im Rahmen einer Nacherklärung (Selbstanzeige, offensichtlich vor 2015) ist nur noch die abgabenrechtliche Verjährungsfrist für das Jahr 2004 offen ...
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