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Kapitalerträge einer leistenden Körperschaft - Abgeltungssteuer

Gefragt am 15.02.2016
16:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2892

 

Als Teilhaber einer GmbH wurden mir Kapitalerträge im Sinne des §43 Abs.1 Satz 1 Nr.1 EStG ausgezahlt.
Es wurde eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer einbehalten.
Dazu wurde eine Steuerbescheinigung (Einzelsteuerbescheinigung) ausgestellt.

Müssen diese Angaben in der Steuerbescheinigung in der Anlage KAP aufgeführt werden ausführen, oder ist die Besteuerung mit der abgeführten Kapitalertragssteuer abgegolten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.02.2016
16:07 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 15.02.2016 19:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2892

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes teile ich mit:

"Das kommt darauf an"...wie man so schön sagt!

Es klingt nach einer Dividende.

Geben Sie die Erträge auf jeden Fall in der Steuererklärung an, damit Sie von der "Günstigerprüfung" profitieren können (Abgleich, ob Abgeltungsteuer oder individueller Steuersatz besser ist); setzen den entsprechenden Haken für den Antrag!

Wenn Sie

- mehr als 25% beteiligt sind oder

- zu mehr als 1% und für die Gesellschaft tätig sind

dann käme auch ein Antrag auf Anwendung des sog ...



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