Ist Verlustvortrag 2008 mit den CFD Gewinnen verrechenbar?
Gefragt am 30.06.201323:21 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3001
Ich habe noch einen Verlustvortrag in Hoehe von 14.616 aus dem Jahre 2008, der bisher noch nicht verrechnet wurde.
Nun habe ich im Jahr 2012 Kapitalertraege erzielt:
11.748 Euro beim Maxblue-Depot (Optionsscheine und Zertifikate)
11.142 Euro bei IG-Markets (CFDs auf DAX)
und habe gedacht, dass ich diese Gewinne mit den Verlusten aus dem Jahr 2008 verrechnen kann.
Nun wurden die Maxblue-Gewinne zwar mit dem Verlustvortrag in voller Hoehe verrechnet (und selbst das erst nach einem Einspruch!), die CFD-Gewinne allerdings gar nicht (obwohl der Verlustvortrag nicht ausgeschoepft war: 14.616-11.748=2.868 Euro).
Ist das rechtens?
23:21 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Kapitalvermögen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Seit 2009 werden Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet, nicht dagegen mit Ihren übrigen positiven Kapitalerträgen wie etwa Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) ...
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