Erstattung von Kapitalertragssteuer
Gefragt am 17.02.201513:43 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2176
Habe im Jahre 2008 (also vor dem 1.1.2009) verschiedene ETFs (syntetisch/thesaurierent) über eine Bank in der Schweiz erworben. Diese Wertpapiere habe ich 2012 auf mein Depot in Deutschland übertragen. Habe jetzt einige dieser Wertpapiere verkauft. Da sich die Schweizer Bank geweigert hat, die Kaufdaten zu bescheinigen, wurde jetzt der Erlös nach der Ersatzbemessungsgrundlage (30%) versteuert. Die Kaufbescheinigungen für die Wertpapier liegen mir vor. Kann ich mir die gezahlten Steuern, auf der Basis eines Bestandschutzes, vom Finanzamt zurückholen?
Mit freundlichen Grüßen
13:43 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Nach § 43 Abs. 2 EStG musste beim Verkauf der Wertpapiere die Ersatzbemessungsgrundlage (30% des Veräußerungspreises) angewendet werden und hierauf war der Steuerabzug abzuführen (kein Bestandsschutz) ...
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