Besteuerung von Aktienoptionen an nicht börsennotiertem ausländischem Unternehmen
Gefragt am 13.01.201321:31 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3817
Ich arbeite Freiberuflich in Deutschland für eine nicht börsennotierte Firma in Dänemark. Im März 2009 habe ich Optionen zum Kauf von xxx Aktien der Firma zu einem Preis von xxx DKR erhalten. Später im selben Jahr hat die Firma Ihren Sitz in die USA verlegt, die dänische Firma wurde zu einer Tochter der Amerikanischen Firma und meine Optionen wurden durch Optionen auf Aktien der Amerikanischen Muttergesellschaft verwandelt, die denselben Bedingungen entsprechen
Die Optionen sind nicht übertragbar, und sind daran gebunden dass mein Vertragsverhältnis bis zum Einlösetermin der Optionen besteht. Die Optionen sind ab dem 1. April 2013 und bis zum 1. März 2019 einlösbar.
Nun Frage ich mich, was die steuerlichen Konsequenzen wären, sollte ich die Optionen einlösen. Nach meinem Verständnis muss der Kursgewinn der Aktien zwischen Optionspreis und Marktpreis der Aktien als geldwerter Vorteil versteuert werden. Aber da die Firma nicht börsennotiert ist, könnte ich die Aktien die ich erwerben könnte ja gar nicht ohne weiteres veräussern - einen wirklichen Wert für mich hätten sie vor allem dann, wenn die Firma irgendwann verkauft werden sollte, oder wenn die Firma irgendwann an die Börse gehen sollte. Trotzdem würde ich die Optionen gerne so schnell wie möglich einlösen, um ein Verfallen der Optionen (entweder durch Ablauf der Frist 2019 oder durch Beendigung meines Vertragsverhältnis) zu verhindern.
Nun stehe ich also vor zwei Problemen:
-Da die Aktien nicht gehandelt werden, gibt es auch keinen wirklichen Marktpreis. Wie soll also die Höhe des zu versteuernden Kursgewinns bestimmt werden?
-Wenn der zu versteuernde Kursgewinn hoch angesetzt würde, könnte die dadurch entstehende Steuerlast mein Vermögen bei weitem übertreffen. Da die Aktien aber gar nicht an der Börse gehandelt werden, und damit auch gar nicht ohne weiteres zu verkaufen sind, wäre ich unter Umständen unfähig diese Steuerlast zu bezahlen, und somit bankrott -- ich könnte die Optionen also gar nicht einlösen. Kann das sein?
21:31 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Kapitalvermögen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.
Der BFH hat in einem Urteil aus dem Jahr 2007 (Az VI R 72/05) entschieden, dass die Bewertung von Aktien bei nicht börsennotierten Unternehmen nach § 11 Abs ...
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