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Abgeltungssteuersatz für einen Rentner 2037 bei geringer gesetzlicher Rente

Gefragt am 16.11.2022
20:11 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 562

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde 2037 in Rente gehen, mein Rentenanspruch (nur aus der gesetzlichen Rentenversicherung, keine weiteren Einkünfte) dürfte bis dahin bei ca. € 1.500,00 brutto monatlich liegen.
Ich habe ein Kapitalvermögen von ca. € 400.000,00 (cash). Nehmen wir an, ich erhalte daraus Kapitaleinkünfte (Zinsen) von monatlich € 1.000,00 (netto, 3 % Verzinsung p. a.).
Meine Rente dürfte mit ca. 8 % Lohn-/Einkommenssteuer versteuert werden.
Die Abgeltungssteuer beträgt derzeit 25 % + Soli. Kirchensteuer fällt bei mir nicht an.
Gesetzt den Fall, die o. g. Daten verbleiben so bis 2037:
Welcher Abgeltungssteuersatz gilt für mich? Mein Steuersatz aus der Rente beträgt ca. 8 %, die Abgeltungssteuer 25 % + Soli.
Werden die Kapitaleinkünfte auf meine Renteneinkünfte addiert und muss daraus die Lohn-/Einkommensteuer bezahlen?
Oder kann ich eine Günstigerprüfung beantragen, damit ich aus den Kapitaleinkünften nur die ca. 8 % versteuern muss?
Wie ist da der Stand heute?
Vorab vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.11.2022
20:11 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 21.11.2022
15:59 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.11.2022 15:59 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 562

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Kapitalvermögen)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Grundsätzlich wäre es so, dass Sie die Günstigerprüfung beantragen müssten, weil ,Stand heute, die Bank, 25% zzgl. Soli einbehalten würde.

Im Rahmen der Günstigerprüfung werden Ihre Kapitaleinkünfte dann wie "normales Einkommen" behandelt und dann der tarifliche Steuersatz berechnet ...



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