Rückstellungen
Gefragt am 13.03.201113:31 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5423
Dringend!
Der Abschluss 2009 wird gerade fertig gestellt.
Selbständig (Landwirtschaft=Verlust, gewerblicher Nebenbetrieb-Eier+ Geflügel), gemeinsam veranlagt mit Ehepartner.
"Gewinn" 09: 35000
Ziel: Ek-Steuerzahlung in 11 vermeiden.
Vom "Berater" telefonisch geannte Option:
Rückstellungen bilden.
Frage: Möglich, wenn ja, in beiden Tätigkeitsbereichen, oder nur in einem?
Risiken hinsichtlich Bonität/Rating?
Evtl. andere Option?
MfG
13:31 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Jahresabschluss)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Unter Rückstellungen werden Verpflichtungen verstanden, die
a)weder dem Grunde nach und
b)weder der Höhe nach und
c)weder der Zeitpunkt
nicht sicher feststehen.
Das Steuerrecht lässt die Rückstellungsbildung nur zu, wenn Sie handelrechtlich gebildet werden MÜSSEN: Somit können Sie Rückstellungen bilden für:
Ungewisse Verbindlichkeiten.
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 19 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Jahresabschluss" Jetzt eigene Frage stellen!