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Änderung Feststellungserklärung EÜR

Gefragt am 24.07.2013
14:17 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2887

 

Ich habe für das Jahr 2010 aus Gewerbeeinkünften eine Feststellungserklärung abgegeben, für die auch ein Bescheid erging. Die Einkommensteuer 2010 wird erst jetzt erstellt. Der FB ist somit noch vorläufig. Das hat mir das FA auch bestätigt. Aufgrund der Vorläufigkeit habe ich meine EÜR geändert mit der Bildung eines zusätzlichen Investitionsabzugsbetrages, den ich in 2013 durch die Anschaffung von div. Büromöbeln auflösen werde. Jetzt will das FA wissen, wieso ich nochmals einen Inv. Abzugsbetrag eingebucht habe, die Änderung will nicht akzeptiert werden.
Tatsache ist, dass ich meinen Gewinn in 2010 reduzieren möchte. Wie soll ich dem FA gegenüber argumentieren?


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.07.2013
14:17 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 24.07.2013
14:35 Uhr

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Beantwortet am 24.07.2013 14:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2887

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Jahresabschluss)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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